Auch das neue Gesetz zur Maklerprovision wird nich...
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Nicht nur die Pandemie zwingt zum Umdenken.
Das...
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Wie sicher kann man sich als Käufer einer Immobilie sein, dass das Objekt der Begierde nicht schwarz gebaut wurde?
Und wie sicher kann man sich als Mietinteressent sein, dass die Wohnung nicht zweckentfremdet genutzt wird?
Zur sachlich und rechtlich vernünftigen Vertragsgestaltung gehören nun einmal umfassende Informationen zum Objekt. Welche Fakten sind aber von so großer Wichtigkeit, dass sie gegebenenfalls zur Rückabwicklung des Geschäftes führen können? Und wer ist in der Lage diese Informationen beizubringen oder abzuklären?
Einem Immobilienkauf oder einer Veränderung des Wohnortes überhaupt, gehen meist langwierige Überlegungen voraus. Solch eine Entscheidung trifft man nicht einfach mal so. Dazu geht es meist um zu viel Geld und umfassende wirtschaftliche Veränderungen. Risiken sollten möglichst ausgeschaltet werden. Aber erst einmal muß man alle Risiken kennen. Dazu sind Fachkompetenz und Berufserfahrung gefragt und die sollte man zur Vermeidung böser Überraschungen in Anspruch nehmen. Auch wenn Immobilienmakler nicht verpflichtet sind, alle Angaben des Verkäufers auf Rechtmäßigkeit zu prüfen, wird über die jahrelange Erfahrung ein Gespür dafür entwickelt, ob Angaben falsch sind oder sogar fehlen.
In jedem Fall ist ein Vermittler aber verpflichtet, nach Kenntnisnahme von Sachmängeln, seinen Kunden darüber zu informieren. Schließlich könnten es genau die Informationen sein, die seine Kaufentscheidung und die einhergehende Vertragsabwicklung beeinflussen.
Auch wenn der Kaufinteressent grundsätzlich für die Prüfung der Fakten verantwortlich ist, bieten wir als Makler mit unserer Erfahrung und dem nötigen Gespür für Unstimmigkeiten unsere Dienstleistung an. Oft sehen wir schon auf den ersten Blick, ob Stolpersteine im Weg liegen oder nicht!
Wie sicher kann man sich als Käufer einer Immobilie sein, dass das Objekt der Begierde nicht schwarz gebaut wurde?
Und wie sicher kann man sich als Mietinteressent sein, dass die Wohnung nicht zweckentfremdet genutzt wird?
Zur sachlich und rechtlich vernünftigen Vertragsgestaltung gehören nun einmal umfassende Informationen zum Objekt. Welche Fakten sind aber von so großer Wichtigkeit, dass sie gegebenenfalls zur Rückabwicklung des Geschäftes führen können? Und wer ist in der Lage diese Informationen beizubringen oder abzuklären?
Einem Immobilienkauf oder einer Veränderung des Wohnortes überhaupt, gehen meist langwierige Überlegungen voraus. Solch eine Entscheidung trifft man nicht einfach mal so. Dazu geht es meist um zu viel Geld und umfassende wirtschaftliche Veränderungen. Risiken sollten möglichst ausgeschaltet werden. Aber erst einmal muß man alle Risiken kennen. Dazu sind Fachkompetenz und Berufserfahrung gefragt und die sollte man zur Vermeidung böser Überraschungen in Anspruch nehmen. Auch wenn Immobilienmakler nicht verpflichtet sind, alle Angaben des Verkäufers auf Rechtmäßigkeit zu prüfen, wird über die jahrelange Erfahrung ein Gespür dafür entwickelt, ob Angaben falsch sind oder sogar fehlen.
In jedem Fall ist ein Vermittler aber verpflichtet, nach Kenntnisnahme von Sachmängeln, seinen Kunden darüber zu informieren. Schließlich könnten es genau die Informationen sein, die seine Kaufentscheidung und die einhergehende Vertragsabwicklung beeinflussen.
Auch wenn der Kaufinteressent grundsätzlich für die Prüfung der Fakten verantwortlich ist, bieten wir als Makler mit unserer Erfahrung und dem nötigen Gespür für Unstimmigkeiten unsere Dienstleistung an. Oft sehen wir schon auf den ersten Blick, ob Stolpersteine im Weg liegen oder nicht!
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