Auch das neue Gesetz zur Maklerprovision wird nich...
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Nicht nur die Pandemie zwingt zum Umdenken.
Das...
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Neue Gesetze bringen neue Regelungen. Die Frage ist dabei nur, für wen sind die neuen Regelungen gut.
Wenn der Mietpreis gebremst wird, kann das eigentlich nur gut für Mieter sein.
Vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes konnte der Vermieter mit einem neuen Mietvertrag zum gleichen Objekt problemlos die Miete erhöhen. Dabei durfte sogar die ortsübliche Vergleichsmiete übertroffen werden.
Das geht heute nicht mehr.
Mehr als 10% darf die neu festgelegte Miete nicht mehr über dem im ortsüblichen Mietspiegel aufgeführten Wert liegen.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Landesregierung die Lage des Gebietes als Bereich in einem sogenannten angespannten Wohnungsmarkt festgelegt hat. Diese Festlegung gilt dann für 5 Jahre.
Hat ein Vermieter seine Wohnung allerdings umfassend modernisiert oder sogar neu gebaut, greift die Mietpreisbremse nicht. Auch bestehende Verträge müssen nicht geändert werden.
Also egal, ob man Vermieter oder Mieter ist, der Standort spielt für neue Verträge immer eine entscheidende Rolle.
Baue ich neu, bleibt weiter der Marktwert das Zünglein an der Waage. Schließlich baue ich sicher nicht im Gebiet eines angespannten Wohnungsmarktes, wenn ich Vermieter werden will.
Will ich hingegen billig mieten, muss ich eben auf Modernisierung verzichten.
Egal, für welche Variante man sich entscheidet, wir als Makler kennen die Gebiete und helfen, die Wahl nicht zur Qual werden zu lassen.
Neue Gesetze bringen neue Regelungen. Die Frage ist dabei nur, für wen sind die neuen Regelungen gut.
Wenn der Mietpreis gebremst wird, kann das eigentlich nur gut für Mieter sein.
Vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes konnte der Vermieter mit einem neuen Mietvertrag zum gleichen Objekt problemlos die Miete erhöhen. Dabei durfte sogar die ortsübliche Vergleichsmiete übertroffen werden.
Das geht heute nicht mehr.
Mehr als 10% darf die neu festgelegte Miete nicht mehr über dem im ortsüblichen Mietspiegel aufgeführten Wert liegen.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Landesregierung die Lage des Gebietes als Bereich in einem sogenannten angespannten Wohnungsmarkt festgelegt hat. Diese Festlegung gilt dann für 5 Jahre.
Hat ein Vermieter seine Wohnung allerdings umfassend modernisiert oder sogar neu gebaut, greift die Mietpreisbremse nicht. Auch bestehende Verträge müssen nicht geändert werden.
Also egal, ob man Vermieter oder Mieter ist, der Standort spielt für neue Verträge immer eine entscheidende Rolle.
Baue ich neu, bleibt weiter der Marktwert das Zünglein an der Waage. Schließlich baue ich sicher nicht im Gebiet eines angespannten Wohnungsmarktes, wenn ich Vermieter werden will.
Will ich hingegen billig mieten, muss ich eben auf Modernisierung verzichten.
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