Auch das neue Gesetz zur Maklerprovision wird nich...
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Nicht nur die Pandemie zwingt zum Umdenken.
Das...
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Die neue Trinkwasserverordnung nimmt die Vermieter in die Pflicht. Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass Wasser, das der Leitung entnommen wird, keimfrei ist. Und das nicht nur, wenn einmal irgendwann gemessen wird, sondern täglich.
Wird festgestellt, dass das Trinkwasser nicht jederzeit genießbar ist, macht sich der Vermieter strafbar und muß im Schadensfall mit Schadenersatz und hohen Bußgeldern rechnen. Meist geht dann noch ein Strafverfahren einher.
Da Legionellen bei uns in Deutschland zu den am meisten auftretenden Krankheiten gehören, die durch Trinkwasser übertragen werden kann, sollte man damit nicht spaßen.
Untersuchungen durch zugelassene Labore haben ergeben, dass die Tendenz des Befalls in Deutschland steigend ist. Häufig sind sogar sofortige Sanierungsmaßnahmen erforderlich.
Ursache für einen Legionellenbefall in Mieträumen können bautechnisch bedingte Mängel sein. Dabei spielt die Verlegung des Trinkwassernetzes und die Größe der Vorratsbehälter eine entscheidende Rolle.
Selten betriebene Leitungen, zu niedrige Temperaturen in Warmwasseraufbereitungsanlagen oder defekte Zirkulationsleitungen können zum Leginellenbefall führen.
Hier kann man als Mieter nicht viel tun. Oft wird aber die Gefährlichkeit der Krankheit und ihre Auswirkung auf den menschlichen Organismus unterschätzt. Deshalb sollte man als Mieter dran bleiben und die regelmäßige Untersuchung auf Legionellenbefall unterstützen.
Im Sinne der Gesundheit ist es dann auch keine Geschäftemacherei, sondern dem Wohl aller Bewohner dienend.
Der Situation entfliehen kann man nur, wenn man sich eigene vier Wände schafft. Mit einem eigenen Einfamilienhaus hat man Verlegung, Nutzung und Betriebseinstellungen selbst in der Hand.
Die neue Trinkwasserverordnung nimmt die Vermieter in die Pflicht. Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass Wasser, das der Leitung entnommen wird, keimfrei ist. Und das nicht nur, wenn einmal irgendwann gemessen wird, sondern täglich.
Wird festgestellt, dass das Trinkwasser nicht jederzeit genießbar ist, macht sich der Vermieter strafbar und muß im Schadensfall mit Schadenersatz und hohen Bußgeldern rechnen. Meist geht dann noch ein Strafverfahren einher.
Da Legionellen bei uns in Deutschland zu den am meisten auftretenden Krankheiten gehören, die durch Trinkwasser übertragen werden kann, sollte man damit nicht spaßen.
Untersuchungen durch zugelassene Labore haben ergeben, dass die Tendenz des Befalls in Deutschland steigend ist. Häufig sind sogar sofortige Sanierungsmaßnahmen erforderlich.
Ursache für einen Legionellenbefall in Mieträumen können bautechnisch bedingte Mängel sein. Dabei spielt die Verlegung des Trinkwassernetzes und die Größe der Vorratsbehälter eine entscheidende Rolle.
Selten betriebene Leitungen, zu niedrige Temperaturen in Warmwasseraufbereitungsanlagen oder defekte Zirkulationsleitungen können zum Leginellenbefall führen.
Hier kann man als Mieter nicht viel tun. Oft wird aber die Gefährlichkeit der Krankheit und ihre Auswirkung auf den menschlichen Organismus unterschätzt. Deshalb sollte man als Mieter dran bleiben und die regelmäßige Untersuchung auf Legionellenbefall unterstützen.
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