Auch das neue Gesetz zur Maklerprovision wird nich...
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Nicht nur die Pandemie zwingt zum Umdenken.
Das...
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Brandaktuell geht es ja gerade um die Neuregelung der Erhebung der Grundsteuer.
Wenn es um Steuern geht, freut man sich immer, wie schon beim ersten Betrachten die unterschiedlichsten Begriffe auftauchen.
Die Grundsteuer selbst ist ja eine Abgabe auf das Eigentum an Immobilien, aber auch eine Steuer auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauungssubstanz. Das alles mündet in dem heute geltenden Grundsteuergesetz.
Hier spielt nun die Finanzbehörde mit und bestimmt den Einheitswert, auf dem der Messbetrag fußt, den dann jede Gemeinde für sich bei der Festlegung des Hebesatzes anwendet.
Und da Steuerbeträge auf die Nebenkosten von Mietwohnungen umlegbar sind, trifft es nicht nur Eigentümer von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Grundstücken, sondern auch Mieter.
Klar wird einem bei diesen Fakten, dass eine für jeden Betroffenen nachvollziehbare Berechnung der Bemessungsgrundlage her muss.
Grundsätzlich ist dabei erst einmal zu klären, was besteuert wird, warum der Staat darauf zurückgreift und wofür die Erträge aus der Steuer verwendet werden sollen.
Oft genug erfährt der Bürger, dass Erträge artfremd verwendet werden. Und andere Löcher zu stopfen, kann doch nicht gerecht sein.
Nur wenn man weiß, was genau die erhobenen Steuern rechtfertigt, fühlt man sich auch gerecht behandelt.
Schön wäre, wenn man als Besitzer einer Immobilie, eines Einfamilienhauses oder eines bebauten Grundstückes bei Überschüssen auch mal von diesem Topf etwas zurück bekommt, egal in welcher Form. Bei Versicherungen nennt man das zum Beispiel Überschussbeteiligung.
Auf jeden Fall kann man gespannt sein, was im Endeffekt als Gesetzespakt geschnürt sein wird.
Es betrifft schließlich zig Millionen Eigentümer. Für den Staat geht es um Einnahmen in Milliardenhöhe.
Brandaktuell geht es ja gerade um die Neuregelung der Erhebung der Grundsteuer.
Wenn es um Steuern geht, freut man sich immer, wie schon beim ersten Betrachten die unterschiedlichsten Begriffe auftauchen.
Die Grundsteuer selbst ist ja eine Abgabe auf das Eigentum an Immobilien, aber auch eine Steuer auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauungssubstanz. Das alles mündet in dem heute geltenden Grundsteuergesetz.
Hier spielt nun die Finanzbehörde mit und bestimmt den Einheitswert, auf dem der Messbetrag fußt, den dann jede Gemeinde für sich bei der Festlegung des Hebesatzes anwendet.
Und da Steuerbeträge auf die Nebenkosten von Mietwohnungen umlegbar sind, trifft es nicht nur Eigentümer von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Grundstücken, sondern auch Mieter.
Klar wird einem bei diesen Fakten, dass eine für jeden Betroffenen nachvollziehbare Berechnung der Bemessungsgrundlage her muss.
Grundsätzlich ist dabei erst einmal zu klären, was besteuert wird, warum der Staat darauf zurückgreift und wofür die Erträge aus der Steuer verwendet werden sollen.
Oft genug erfährt der Bürger, dass Erträge artfremd verwendet werden. Und andere Löcher zu stopfen, kann doch nicht gerecht sein.
Nur wenn man weiß, was genau die erhobenen Steuern rechtfertigt, fühlt man sich auch gerecht behandelt.
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