Auch das neue Gesetz zur Maklerprovision wird nich...
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Nicht nur die Pandemie zwingt zum Umdenken.
Das...
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Verliebte freuen sich über Gemeinsamkeiten. Da gibt es doch nichts Schöneres, als ein gemeinsames gemütliches zu Hause zu planen. Schließlich geht das gemeinsame Leben gerade erst los.
Die Zukunft als Paar in die Hand nehmen, macht doch Spaß. Klar, dass man da auch schon einmal an Nachwuchs und neue Räume denkt. Die Wohnung, die man gerade mietet, wird sowieso zu klein.
Wenn man zu dem Zeitpunkt aber noch nicht den Bund der Ehe geschlossen hat, sind einige wichtige Punkte vor der Umsetzung des Vorhabens zu beachten.
Man will ja gar nicht daran denken, aber was ist, wenn man sich trennt? Einen Ehevertrag gibt es ja nicht.
Wer soll ins Grundbuch eingetragen werden? Und wer steht für die Finanzierung der Bank gegenüber gerade? Was ist, wenn die Gesundheit nicht mitspielt oder sogar der Tod eines Partners eintritt?
Für den Kauf einer Immobilie gibt es da rechtlich verschiedene Möglichkeiten.
So kann beispielsweise ein Partner für alles eintreten und ins Grundbuch eingetragen werden. Der Partner ist dann nur Mieter und bringt die Miete als Anteil zur Finanzierung mit ein.
Man kann aber auch je zu 50 % ins Grundbuch eingetragen werden, sollte dann aber den Trennungsfall vertraglich regeln. Mit einem Partnerschaftsvertrag zum Beispiel. Das gleiche gilt auch, wenn ein Partner mehr einbringt, als der andere, also wenn man nicht paritätisch beteiligt ist.
In jedem Fall geht es beim Bau oder Kauf eines Hauses um viel Geld. Deshalb ist man gut beraten, den schlimmsten Fall in guten Zeiten einvernehmlich zu regeln. Dazu gehört natürlich auch der positive Fall, wenn später noch geheiratet wird.
Damit alles gut wird, stehen wir gern als sachverständige Berater zur Seite. Einen Weg, das gmeinsame Ziel streßfrei zu erreichen, finden wir gemeinsam immer.
Verliebte freuen sich über Gemeinsamkeiten. Da gibt es doch nichts Schöneres, als ein gemeinsames gemütliches zu Hause zu planen. Schließlich geht das gemeinsame Leben gerade erst los.
Die Zukunft als Paar in die Hand nehmen, macht doch Spaß. Klar, dass man da auch schon einmal an Nachwuchs und neue Räume denkt. Die Wohnung, die man gerade mietet, wird sowieso zu klein.
Wenn man zu dem Zeitpunkt aber noch nicht den Bund der Ehe geschlossen hat, sind einige wichtige Punkte vor der Umsetzung des Vorhabens zu beachten.
Man will ja gar nicht daran denken, aber was ist, wenn man sich trennt? Einen Ehevertrag gibt es ja nicht.
Wer soll ins Grundbuch eingetragen werden? Und wer steht für die Finanzierung der Bank gegenüber gerade? Was ist, wenn die Gesundheit nicht mitspielt oder sogar der Tod eines Partners eintritt?
Für den Kauf einer Immobilie gibt es da rechtlich verschiedene Möglichkeiten.
So kann beispielsweise ein Partner für alles eintreten und ins Grundbuch eingetragen werden. Der Partner ist dann nur Mieter und bringt die Miete als Anteil zur Finanzierung mit ein.
Man kann aber auch je zu 50 % ins Grundbuch eingetragen werden, sollte dann aber den Trennungsfall vertraglich regeln. Mit einem Partnerschaftsvertrag zum Beispiel. Das gleiche gilt auch, wenn ein Partner mehr einbringt, als der andere, also wenn man nicht paritätisch beteiligt ist.
In jedem Fall geht es beim Bau oder Kauf eines Hauses um viel Geld. Deshalb ist man gut beraten, den schlimmsten Fall in guten Zeiten einvernehmlich zu regeln. Dazu gehört natürlich auch der positive Fall, wenn später noch geheiratet wird.
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