Auch das neue Gesetz zur Maklerprovision wird nich...
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Nicht nur die Pandemie zwingt zum Umdenken.
Das...
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Welche Rechte habe ich als Mieter, die Wohnung oder die Immobilie die ich gerade miete, zu kaufen?
Muss ich als Mieter grundsätzlich gefragt werden, wenn der Vermieter verkauft?
Habe ich ein Vorkaufsrecht?
Schließlich ist man als Mieter mit dem Gebäude vertraut.
Man kennt bereits die Nachbarn, Kinder haben sich an Schulwege gewöhnt und der Laden um die Ecke hat die besten Brötchen.
Wenn dann der Vermieter Anstalten macht, die gemieteten Räume in eine Eigentumswohnung umzuwandeln, um sie anschließend zu verkaufen, bedeutet das Veränderung.
Dann ist es aus mit dem gewohnten Umfeld, denn wer findet schon in unmittelbarer Nähe etwas ähnliches?
Aber Achtung, unter Umständen hat man als Mieter ein Vorkaufsrecht. Erste Voraussetzung dafür ist, dass der Umwandlungsprozess während der Vertragslaufzeit geschieht. Wohnt man bereits in einer Eigentumswohnung, gilt das natürlich nicht.
Eine Chance, die Wohnung zu kaufen hat man auch nur dann, wenn der Vermieter nicht an ein Familienmitglied oder an eine im Haushalt lebende Person verkaufen will.
Vorbeugen könnte man dem, indem man schon im abgeschlossenen Mietvertrag ein Vorkaufsrecht vereinbart. Ansonsten sind Regelungen zum Vorkaufsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch unter § 577 festgeschrieben.
Hier kann man nachlesen oder sich wie bei allen Immobilienfragen an Fachleute wenden. Das kann für Problemen von heute und von morgen vorbeugend nützlich sein.
Welche Rechte habe ich als Mieter, die Wohnung oder die Immobilie die ich gerade miete, zu kaufen?
Muss ich als Mieter grundsätzlich gefragt werden, wenn der Vermieter verkauft?
Habe ich ein Vorkaufsrecht?
Schließlich ist man als Mieter mit dem Gebäude vertraut.
Man kennt bereits die Nachbarn, Kinder haben sich an Schulwege gewöhnt und der Laden um die Ecke hat die besten Brötchen.
Wenn dann der Vermieter Anstalten macht, die gemieteten Räume in eine Eigentumswohnung umzuwandeln, um sie anschließend zu verkaufen, bedeutet das Veränderung.
Dann ist es aus mit dem gewohnten Umfeld, denn wer findet schon in unmittelbarer Nähe etwas ähnliches?
Aber Achtung, unter Umständen hat man als Mieter ein Vorkaufsrecht. Erste Voraussetzung dafür ist, dass der Umwandlungsprozess während der Vertragslaufzeit geschieht. Wohnt man bereits in einer Eigentumswohnung, gilt das natürlich nicht.
Eine Chance, die Wohnung zu kaufen hat man auch nur dann, wenn der Vermieter nicht an ein Familienmitglied oder an eine im Haushalt lebende Person verkaufen will.
Vorbeugen könnte man dem, indem man schon im abgeschlossenen Mietvertrag ein Vorkaufsrecht vereinbart. Ansonsten sind Regelungen zum Vorkaufsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch unter § 577 festgeschrieben.
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