Auch das neue Gesetz zur Maklerprovision wird nich...
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Nicht nur die Pandemie zwingt zum Umdenken.
Das...
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Dass die neue Energieeinsparverordnung ab Mai 2014 in Kraft tritt, darüber haben wir schon vor einiger Zeit berichtet.
Nun ist es Fakt und alle Betroffenen müssen sich damit intensiv beschäftigen. Wenn in den Medien darüber berichtet wird, denkt man schnell- was geht mich das an? Aber nicht nur Vermieter oder Verkäufer von Immobilien sind davon betroffen.
Man braucht sich nur vorzustellen, dass bestimmte Maßnahmen baulicher Art an dem Haus durchgeführt werden müssen, welches man selber bewohnt. Um dem Gesetz zu entsprechen, kann ganz schnell aus einer ruhigen Wohnung eine laute Baustelle werden.
Betroffen sind Gebäude, die nicht den Vorgaben des Energieausweises entsprechen. Da müssen nur mal das Dach und die Fassade gedämmt oder die Fenster ausgetauscht und die komplette Heizung erneuert werden, schon ist es vorbei mit der Wohnidylle.
Mit Inkrafttreten der Verordnung muss sich jeder Hausbesitzer um Energiesparmaßnahmen kümmern. Sollte der Vermieter oder Verkäufer die Auflagen zum Erwerb des Energieausweises unterlassen und damit gegen das Gesetz verstoßen, droht der Gesetzgeber mit hohen finanziellen Strafen.
Wenn der Vermieter schon nichts dagegen tun kann, der Mieter kann es schon. Wer also ohnehin vor hat, sich zu verändern, sollte das tun, ehe umfangreiche Baumaßnahmen beginnen. Übrigens gilt das Gesetz auch für gewerblich vermietete Einfamilienhäuser.
Da lohnt es sich, vorbereitet zu sein, wenn der eine oder andere Besitzer sein Objekt vielleicht wegen der finanziellen Belastungen durch die erforderlichen Baumaßnahmen verkaufen möchte. Schnäppchen Kaufen, selber nach eigenen Vorstellungen sanieren und im Grünen wohnen. Der Wohnortwechsel lohnt sich dann vielleicht.
Wir unterstützen Sie dabei!
Dass die neue Energieeinsparverordnung ab Mai 2014 in Kraft tritt, darüber haben wir schon vor einiger Zeit berichtet.
Nun ist es Fakt und alle Betroffenen müssen sich damit intensiv beschäftigen. Wenn in den Medien darüber berichtet wird, denkt man schnell- was geht mich das an? Aber nicht nur Vermieter oder Verkäufer von Immobilien sind davon betroffen.
Man braucht sich nur vorzustellen, dass bestimmte Maßnahmen baulicher Art an dem Haus durchgeführt werden müssen, welches man selber bewohnt. Um dem Gesetz zu entsprechen, kann ganz schnell aus einer ruhigen Wohnung eine laute Baustelle werden.
Betroffen sind Gebäude, die nicht den Vorgaben des Energieausweises entsprechen. Da müssen nur mal das Dach und die Fassade gedämmt oder die Fenster ausgetauscht und die komplette Heizung erneuert werden, schon ist es vorbei mit der Wohnidylle.
Mit Inkrafttreten der Verordnung muss sich jeder Hausbesitzer um Energiesparmaßnahmen kümmern. Sollte der Vermieter oder Verkäufer die Auflagen zum Erwerb des Energieausweises unterlassen und damit gegen das Gesetz verstoßen, droht der Gesetzgeber mit hohen finanziellen Strafen.
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Da lohnt es sich, vorbereitet zu sein, wenn der eine oder andere Besitzer sein Objekt vielleicht wegen der finanziellen Belastungen durch die erforderlichen Baumaßnahmen verkaufen möchte. Schnäppchen Kaufen, selber nach eigenen Vorstellungen sanieren und im Grünen wohnen. Der Wohnortwechsel lohnt sich dann vielleicht.
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