Auch das neue Gesetz zur Maklerprovision wird nich...
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Nicht nur die Pandemie zwingt zum Umdenken.
Das...
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Steuerfrei eine Immobilie erben, hört sich doch erst einmal toll an.
Nachdenklich macht einen erst, wenn die Frage nach den Bedingungen aufkommt, unter denen die Übernahme eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung erst begünstigt möglich wird.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für steuerfreies Erben ist dabei die Selbstnutzung. In dieser Frage kommt es schnell zum Streit mit dem Finanzamt.
Was zählt alles als Selbstnutzung?
Als Erbe kommen Ehegatten und Kinder in Frage, nur dass die Wohnfläche dabei mit einer Größe vorgeschrieben ist, damit alles steuerfrei bleibt.
Nun ist es nicht selten, dass Eigentümer einer Immobilie schon vorzeitig an die Übergabe des Anwesens an Kinder denken.
Eine Schenkung zu Lebzeiten kann nämlich auch steuerfrei sein. Aber auch hier müssen Voraussetzungen gegeben sein.
Eine Übertragung des Eigentums an Kinder darf einen Freibetrag von 400.000 € nicht übersteigen. Beachten muss man dabei auch, dass alle Erwerbe der letzten 10 Jahre zusammengerechnet werden.
Bei allen Fragen zu Erbschaft, Selbstnutzung, Freibeträgen und Wohnflächen kann man nur raten, geschultes Fachpersonal zu konsultieren. Wer will schon mit einem Finanzamt streiten?
Wir helfen Ihnen dabei gern, damit Sie in solchen Fragen am längeren Hebel sitzen!
Steuerfrei eine Immobilie erben, hört sich doch erst einmal toll an.
Nachdenklich macht einen erst, wenn die Frage nach den Bedingungen aufkommt, unter denen die Übernahme eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung erst begünstigt möglich wird.
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Was zählt alles als Selbstnutzung?
Als Erbe kommen Ehegatten und Kinder in Frage, nur dass die Wohnfläche dabei mit einer Größe vorgeschrieben ist, damit alles steuerfrei bleibt.
Nun ist es nicht selten, dass Eigentümer einer Immobilie schon vorzeitig an die Übergabe des Anwesens an Kinder denken.
Eine Schenkung zu Lebzeiten kann nämlich auch steuerfrei sein. Aber auch hier müssen Voraussetzungen gegeben sein.
Eine Übertragung des Eigentums an Kinder darf einen Freibetrag von 400.000 € nicht übersteigen. Beachten muss man dabei auch, dass alle Erwerbe der letzten 10 Jahre zusammengerechnet werden.
Bei allen Fragen zu Erbschaft, Selbstnutzung, Freibeträgen und Wohnflächen kann man nur raten, geschultes Fachpersonal zu konsultieren. Wer will schon mit einem Finanzamt streiten?
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