Auch das neue Gesetz zur Maklerprovision wird nich...
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Nicht nur die Pandemie zwingt zum Umdenken.
Das...
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Bedenkt man nur einfach die Einschränkungen, die man in einer Mietwohnung hat, wenn man am Wochenende nur ein Loch in die Wand bohren will. Da sind Nachbarn, die das Bohren stört.
Oder man möchte ein Haustier halten, hier muss man erst die Genehmigung vom Vermieter einholen.
Da wäre man mit einer Eigentumswohnung schon viel unabhängiger.
Ebenso kann man fast in jedem Mietvertrag den Passus finden, dass bei Auszug der ursprüngliche Zustand des Mietobjektes wieder herzustellen ist. Wenn man dann eine Zwischenwand gezogen hat, ist diese bei Auszug in der Regel wieder zu entfernen.
Gar nicht zu denken an die folgenden aufwendigen Renovierungsarbeiten. Wie erleichternd ist es dann, wenn man als Eigentümer der Wohnung bohren, Wände versetzen oder modernisieren kann, ohne jemanden zu fragen.
Zwar ist man in Mehrfamilienhäusern bei bestimmten Maßnahmen noch an die Zustimmung der Eigentümerversammlung gebunden, in der geschlossenen Wohnung selbst ist man aber schon sein eigener Herr.
Noch schöner ist es natürlich, wenn man ein Einfamilienhaus sein Eigen nennen kann. Dann gibt es nur noch ein paar Festlegungen der Gemeinde oder des Landes, die einen in seiner Handlungsfreiheit einschränken könnten.
Bei allen Maßnahmen am eigenenEinfamilienhaus steht niemand im Weg. Ausgenommen sind natürlich genehmigungspflichtige Umbauten.
Selbst, wenn einem später die Immobilie zu groß ist, sollte man gut überlegen, ob man die gelebten Freiheiten aufgeben möchte. An den Handlungsspielraum kann man sich schnell gewöhnen, das Aufgeben der freien Entfaltung fällt dann mitunter schwer.
Wer sich also verkleinern möchte, könnte ja auch den Verkauf seiner Immobilie in Betracht ziehen und gegen ein kleineres Einfamilienhaus eintauschen. Dabei sind wir als ortskundiger Makler gern behilflich. Denn nicht selten will man in der Nähe der gewohnten Umgebung bleiben.
Bedenkt man nur einfach die Einschränkungen, die man in einer Mietwohnung hat, wenn man am Wochenende nur ein Loch in die Wand bohren will. Da sind Nachbarn, die das Bohren stört.
Oder man möchte ein Haustier halten, hier muss man erst die Genehmigung vom Vermieter einholen.
Da wäre man mit einer Eigentumswohnung schon viel unabhängiger.
Ebenso kann man fast in jedem Mietvertrag den Passus finden, dass bei Auszug der ursprüngliche Zustand des Mietobjektes wieder herzustellen ist. Wenn man dann eine Zwischenwand gezogen hat, ist diese bei Auszug in der Regel wieder zu entfernen.
Gar nicht zu denken an die folgenden aufwendigen Renovierungsarbeiten. Wie erleichternd ist es dann, wenn man als Eigentümer der Wohnung bohren, Wände versetzen oder modernisieren kann, ohne jemanden zu fragen.
Zwar ist man in Mehrfamilienhäusern bei bestimmten Maßnahmen noch an die Zustimmung der Eigentümerversammlung gebunden, in der geschlossenen Wohnung selbst ist man aber schon sein eigener Herr.
Noch schöner ist es natürlich, wenn man ein Einfamilienhaus sein Eigen nennen kann. Dann gibt es nur noch ein paar Festlegungen der Gemeinde oder des Landes, die einen in seiner Handlungsfreiheit einschränken könnten.
Bei allen Maßnahmen am eigenenEinfamilienhaus steht niemand im Weg. Ausgenommen sind natürlich genehmigungspflichtige Umbauten.
Selbst, wenn einem später die Immobilie zu groß ist, sollte man gut überlegen, ob man die gelebten Freiheiten aufgeben möchte. An den Handlungsspielraum kann man sich schnell gewöhnen, das Aufgeben der freien Entfaltung fällt dann mitunter schwer.
Wer sich also verkleinern möchte, könnte ja auch den Verkauf seiner Immobilie in Betracht ziehen und gegen ein kleineres Einfamilienhaus eintauschen. Dabei sind wir als ortskundiger Makler gern behilflich. Denn nicht selten will man in der Nähe der gewohnten Umgebung bleiben.
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