Auch das neue Gesetz zur Maklerprovision wird nich...
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Nicht nur die Pandemie zwingt zum Umdenken.
Das...
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Grundsätzlich kann man immer wieder nur betonen, dass der Kauf einer Immobilie nach wie vor als solide Kapitalanlage gilt.
Wird man im Rahmen seiner Suche nach einem geeigneten Objekt aber mit einer Immobilie konfrontiert, die unter Denkmalschutz steht, vermutet fast jeder kostenspielige Auflagen.
Geht man der Entstehung des Denkmalschutzes jedoch einmal nach, wird man feststellen, dass solche Objekte nicht ohne Grund geschützt werden. Sie sind es eben historisch wert, erhalten zu bleiben. Niemand trifft solch eine Entscheidung aus Jux und Tollerei.
Logischer Weise folgt daraus, dass solche Immobilien auch dem Wertverfall auf dem Markt nicht so schnell unterliegen. Dazu kommt, dass die mitfinanzierten Modernisierungs- und Sanierungsaufwendungen für denkmalgeschützte Immobilien über 12 Jahre mit festgelegten Prozentsätzen abgeschrieben werden können. Dabei muss natürlich die in den betreffenden Bundesländern geltende Rechtslage berücksichtigt werden.
Wenn man dazu auch noch auf Grund der Lage einer solchen Immobilie mit einer zukünftigen Wertsteigerung rechnen kann, stellt der Denkmalschutz kaum noch ein Risiko dar. Im Gegenteil, hier wird manchmal schneller Profit erzielt als bei anderen Geldanlagen.
Hat man sich aber nun dafür entschieden, gilt es, eine vernünftige Finanzplanung mit einem tragfähigen Sanierungskonzept vorzunehmen.
Hier sollte jemand beratend zur Seite stehen, der sich mit der Materie Denkmalschutz auskennt.
Nicht jeder Gutachter, nicht jeder Baubetrieb und nicht jeder Handwerker kennt sich auf diesem Gebiet umfassend aus.
Aber auch das muss kein Problem sein. Vertrauen Sie auf unser Netzwerk- man kennt sich!
Grundsätzlich kann man immer wieder nur betonen, dass der Kauf einer Immobilie nach wie vor als solide Kapitalanlage gilt.
Wird man im Rahmen seiner Suche nach einem geeigneten Objekt aber mit einer Immobilie konfrontiert, die unter Denkmalschutz steht, vermutet fast jeder kostenspielige Auflagen.
Geht man der Entstehung des Denkmalschutzes jedoch einmal nach, wird man feststellen, dass solche Objekte nicht ohne Grund geschützt werden. Sie sind es eben historisch wert, erhalten zu bleiben. Niemand trifft solch eine Entscheidung aus Jux und Tollerei.
Logischer Weise folgt daraus, dass solche Immobilien auch dem Wertverfall auf dem Markt nicht so schnell unterliegen. Dazu kommt, dass die mitfinanzierten Modernisierungs- und Sanierungsaufwendungen für denkmalgeschützte Immobilien über 12 Jahre mit festgelegten Prozentsätzen abgeschrieben werden können. Dabei muss natürlich die in den betreffenden Bundesländern geltende Rechtslage berücksichtigt werden.
Wenn man dazu auch noch auf Grund der Lage einer solchen Immobilie mit einer zukünftigen Wertsteigerung rechnen kann, stellt der Denkmalschutz kaum noch ein Risiko dar. Im Gegenteil, hier wird manchmal schneller Profit erzielt als bei anderen Geldanlagen.
Hat man sich aber nun dafür entschieden, gilt es, eine vernünftige Finanzplanung mit einem tragfähigen Sanierungskonzept vorzunehmen.
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