Auch das neue Gesetz zur Maklerprovision wird nich...
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Nicht nur die Pandemie zwingt zum Umdenken.
Das...
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Es ist immer das gleiche, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Beim Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung geht Unwissenheit gleich richtig ins Geld.
Wer weiß denn schon, auf was man genau achten muss, wenn man den Kaufvertrag aufsetzt? Schließlich beschäftigt man sich als Käufer nicht jeden Tag mit diesem Thema.Eigentlich sind es nur kleine Darstellungsfehler die man macht.
Beim Kauf einer Wohnung erwirbt man beispielsweise einen Teil der Rücklagen für die Instandhaltung des Objektes mit.
Steuerpflichtig ist aber nur die Wohnung. Genauso verhält es sich beim gleichzeitigen Kauf der fest installierten Einbauküche.
Werden die realen Werte für den jeweils berechneten Anteil der Möbel und Geräte ordentlich dargestellt, hat das Finanzamt für diese Werte keinen Anspruch auf Grunderwerbssteuer.
Nur Herd und Spüle gelten in der Regel als fest zur Wohnung gehörig. Auch Wohnungsausstattungen und Heizöl nicht vergessen.
Wer allerdings bei der Darstellung des Wertes unreale Preise ansetzt, ist schlecht beraten.
Hier gilt Ehrlichkeit durch Auflistung mit Kaufdatum und Anschaffungspreis der Objekte als bewährtes Mittel. Kontrolle ist eine der markantesten Fähigkeiten unserer Finanzämter.
Einfach beim Kauf einer Immobilie keine Unwissenheit auf diesem Gebiet zulassen und den Makler des Vertrauens in die Überlegungen mit einbeziehen. Dann wird auch weniger Geld eingebüßt!
Es ist immer das gleiche, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Beim Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung geht Unwissenheit gleich richtig ins Geld.
Wer weiß denn schon, auf was man genau achten muss, wenn man den Kaufvertrag aufsetzt? Schließlich beschäftigt man sich als Käufer nicht jeden Tag mit diesem Thema.Eigentlich sind es nur kleine Darstellungsfehler die man macht.
Beim Kauf einer Wohnung erwirbt man beispielsweise einen Teil der Rücklagen für die Instandhaltung des Objektes mit.
Steuerpflichtig ist aber nur die Wohnung. Genauso verhält es sich beim gleichzeitigen Kauf der fest installierten Einbauküche.
Werden die realen Werte für den jeweils berechneten Anteil der Möbel und Geräte ordentlich dargestellt, hat das Finanzamt für diese Werte keinen Anspruch auf Grunderwerbssteuer.
Nur Herd und Spüle gelten in der Regel als fest zur Wohnung gehörig. Auch Wohnungsausstattungen und Heizöl nicht vergessen.
Wer allerdings bei der Darstellung des Wertes unreale Preise ansetzt, ist schlecht beraten.
Hier gilt Ehrlichkeit durch Auflistung mit Kaufdatum und Anschaffungspreis der Objekte als bewährtes Mittel. Kontrolle ist eine der markantesten Fähigkeiten unserer Finanzämter.
Einfach beim Kauf einer Immobilie keine Unwissenheit auf diesem Gebiet zulassen und den Makler des Vertrauens in die Überlegungen mit einbeziehen. Dann wird auch weniger Geld eingebüßt!
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