Auch das neue Gesetz zur Maklerprovision wird nich...
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Nicht nur die Pandemie zwingt zum Umdenken.
Das...
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Wer eine Immobilie kauft, denkt in der Regel zukunftsorientiert. Man will für sich und seine Familie über lange Zeit Sicherheit schaffen. Und in Sicherheit kann man sich nur wiegen, wenn man alles über die in Augenschein genommene Immobilie weiß.
Dabei ist es egal, ob es sich um ein Baugrundstück, eine Eigentumswohnung, ein Mehrfamilienhaus oder ein Einfamilienhaus handelt.
Hat man also vor, ein Grundstück oder ein Einfamilienhaus in einer Stadt oder auch in einer ländlichen Gegend zu erwerben, macht es schon Sinn, Einsicht in das jeweilige Grundbuch und damit auch in die Rubrik Grunddienstbarkeiten zu nehmen.
Und das bevor man den Kaufvertrag beim Notar unterschreibt.
Im Grundbuch werden Grunddienstbarkeiten, die auf der Immobilie liegen, eindeutig dokumentiert.
Das können Auflagen zur Nutzbarkeit durch Dritte sein, die einen eventuell im eigenen Vorhaben enorm stören.
So stehen beispielsweise Wegerechte, Abstandsflächen, Rechte von Energieversorgern oder sogar Stellplätze als einzuhaltende Auflagen klar formuliert im Grundbuch. Und an diese damit vorgegebenen Pflichten haben sich auch zukünftige Eigentümer zu halten.
Natürlich kommt es darauf an, wo die eigenen Prioritäten liegen.
Wenn der Standort wichtiger ist, als das eingetragene Wegerecht, kann man ja entscheiden, ob man trotzdem kaufen möchte. Nur wissen sollte man die Fakten vor dem Notarvertrag.
In diesem Zusammenhang kann man wieder einmal deutlich sehen, wie wichtig Fachkenntnis ist. Nur das Hintergrundwissen zu Objekt, Lage und Städteplanung bewahren vor ungeahnten Risiken.
Man sollte sich also vor der Entscheidung zum Kauf fachkundig beraten lassen.
Wer eine Immobilie kauft, denkt in der Regel zukunftsorientiert. Man will für sich und seine Familie über lange Zeit Sicherheit schaffen. Und in Sicherheit kann man sich nur wiegen, wenn man alles über die in Augenschein genommene Immobilie weiß.
Dabei ist es egal, ob es sich um ein Baugrundstück, eine Eigentumswohnung, ein Mehrfamilienhaus oder ein Einfamilienhaus handelt.
Hat man also vor, ein Grundstück oder ein Einfamilienhaus in einer Stadt oder auch in einer ländlichen Gegend zu erwerben, macht es schon Sinn, Einsicht in das jeweilige Grundbuch und damit auch in die Rubrik Grunddienstbarkeiten zu nehmen.
Und das bevor man den Kaufvertrag beim Notar unterschreibt.
Im Grundbuch werden Grunddienstbarkeiten, die auf der Immobilie liegen, eindeutig dokumentiert.
Das können Auflagen zur Nutzbarkeit durch Dritte sein, die einen eventuell im eigenen Vorhaben enorm stören.
So stehen beispielsweise Wegerechte, Abstandsflächen, Rechte von Energieversorgern oder sogar Stellplätze als einzuhaltende Auflagen klar formuliert im Grundbuch. Und an diese damit vorgegebenen Pflichten haben sich auch zukünftige Eigentümer zu halten.
Natürlich kommt es darauf an, wo die eigenen Prioritäten liegen.
Wenn der Standort wichtiger ist, als das eingetragene Wegerecht, kann man ja entscheiden, ob man trotzdem kaufen möchte. Nur wissen sollte man die Fakten vor dem Notarvertrag.
In diesem Zusammenhang kann man wieder einmal deutlich sehen, wie wichtig Fachkenntnis ist. Nur das Hintergrundwissen zu Objekt, Lage und Städteplanung bewahren vor ungeahnten Risiken.
Man sollte sich also vor der Entscheidung zum Kauf fachkundig beraten lassen.
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