Auch das neue Gesetz zur Maklerprovision wird nich...
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Nicht nur die Pandemie zwingt zum Umdenken.
Das...
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Im Volksmund heißt es doch so schön „Vorbeugen ist besser als heilen“. Am liebsten würde man den Anfang eines Satzes mit „hätte ich doch bloß… aus dem Sprachgebrauch streichen.
Was muss man tun, um vorzubeugen?
Als Vermieter sollte man sich schon bei der Vertragsgestaltung gut beraten lassen. Vertrag kommt von „Vertragen“ und deshalb ist für beide Vertragsparteien unerläßlich, Regeln aufzustellen, die einem Streit vorbeugen. Als Vermieter einzelner weniger Mietwohnungen neigt man jedoch dazu, vorgefertigte Mietverträge zu verwenden und die bergen oft Gefahren in sich. Vertragslücken kann man aber absichern, indem man eine passende Rechtsschutzversicherung für Vermieter abschließt.
Die Höhe des Beitrags häng in der Regel von der zu versichernden Anzahl der Mietobjekte und den jährlich vereinbarten Bruttomieten ab. Versichert ist alles, was sich aus dem Vertrag als Rechtsanspruch ableiten lässt .
Zusätzlich kann man auch noch eine telefonische kostenfreie Beratung einschließen, die oft einen aufwendigen Rechtsstreit verhindern hilft. Ähnlich kann die Inanspruchnahme eines Mediators geregelt werden.
Auf die Abdeckung dieses außergerichtlichen Bereichs muss man aber bei der Vertragsgestaltung achten.
Ein weiterer Vorteil ist die Abdeckung von Streitigkeiten ums Steuerrecht.
Auch für den Fall, dass die Versicherung die Übernahme des Falls ablehnt, kann man vorsorgen. Hierfür muß eine Versicherung für Stichentscheid eingearbeitet werden.
Wer bei den Mietzahlungen auf Nummer Sicher gehen will, kann auch eine Bonitätsprüfung durch die Versicherung vereinbaren. Wer vermietet, rechnet mit festen Einnahmen, deshalb ist der Dienst mancher Versicherungen nicht zu unterschätzen, die selbst als Geldeintreiber tätig werden.
Nutzen Sie einfach unser intaktes Netzwerk und lassen Sie sich auch in solchen Fragen von uns beraten!
Im Volksmund heißt es doch so schön „Vorbeugen ist besser als heilen“. Am liebsten würde man den Anfang eines Satzes mit „hätte ich doch bloß… aus dem Sprachgebrauch streichen.
Was muss man tun, um vorzubeugen?
Als Vermieter sollte man sich schon bei der Vertragsgestaltung gut beraten lassen. Vertrag kommt von „Vertragen“ und deshalb ist für beide Vertragsparteien unerläßlich, Regeln aufzustellen, die einem Streit vorbeugen. Als Vermieter einzelner weniger Mietwohnungen neigt man jedoch dazu, vorgefertigte Mietverträge zu verwenden und die bergen oft Gefahren in sich. Vertragslücken kann man aber absichern, indem man eine passende Rechtsschutzversicherung für Vermieter abschließt.
Die Höhe des Beitrags häng in der Regel von der zu versichernden Anzahl der Mietobjekte und den jährlich vereinbarten Bruttomieten ab. Versichert ist alles, was sich aus dem Vertrag als Rechtsanspruch ableiten lässt .
Zusätzlich kann man auch noch eine telefonische kostenfreie Beratung einschließen, die oft einen aufwendigen Rechtsstreit verhindern hilft. Ähnlich kann die Inanspruchnahme eines Mediators geregelt werden.
Auf die Abdeckung dieses außergerichtlichen Bereichs muss man aber bei der Vertragsgestaltung achten.
Ein weiterer Vorteil ist die Abdeckung von Streitigkeiten ums Steuerrecht.
Auch für den Fall, dass die Versicherung die Übernahme des Falls ablehnt, kann man vorsorgen. Hierfür muß eine Versicherung für Stichentscheid eingearbeitet werden.
Wer bei den Mietzahlungen auf Nummer Sicher gehen will, kann auch eine Bonitätsprüfung durch die Versicherung vereinbaren. Wer vermietet, rechnet mit festen Einnahmen, deshalb ist der Dienst mancher Versicherungen nicht zu unterschätzen, die selbst als Geldeintreiber tätig werden.
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